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Allgemeine Geschäftsbedingungen

GELTUNGSBEREICH:

  1. Die Leistungen, Lieferungen und Angebote des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der/die Auftragnehmer/Auftragnehmerin sie schriftlich bestätigt.
  3. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.

PREIS und MAHNWESEN:

Nach Auftragserfüllung durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin wird die Rechnung an den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin gestellt.

Das Zahlungsziel beträgt grundsätzlich 30 Tage.

Bei nicht fristgerechter Bezahlung werden Mahnungen an den Auftraggeber/die Auftraggeberin geschickt.

Bei der ersten Mahnung wird ein Zahlungsziel von weiteren 14 Tagen gestellt und eine Mahngebühr von EUR 5,-- verrechnet.

Bei der zweiten Mahnung wird wiederum die Zahlungsfrist um 7 Tage erstreckt und eine Mahngebühr von EUR 5,-- in Rechnung gestellt.

Sollte immer noch keine Zahlung auf dem bekannt gegebenen Konto des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin eingelangt sein, wird die Angelegenheit der internen Rechtsabteilung und in weiterer Folge dem Rechtsvertreter des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin übergeben.

 

EIGENTUMSVORBEHALT:

Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin bleibt die Ware im Eigentum des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin.

 

AUSFÜHRUNG und TRANSPORT:

Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin führt die Aufträge mit der gebotenen Sorgfalt aus.

Für Schäden, an denen den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin kein Verschulden trifft, wie insbesondere wird von vornherein die Haftung ausgeschlossen.

Für die Kosten von Transportschäden durch Post, Bahn oder Spedition wird keinerlei Haftung vom Auftragnehmer/der Auftragnehmerin übernommen.

Die Gefahr geht somit auf den Auftraggeber/die Auftraggeberin über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben wurde oder zwecks Versendung die Geschäftsräumlichkeiten des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin verlassen hat.

 

REKLAMATIONEN:

Der Auftraggeber/die Auftraggeberin hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Leistung auf jeden Fall zu überprüfen.

Für Reklamationen steht dem Auftraggeber/der Auftraggeberin eine Frist von maximal __Tagen nach Übergabe an ihn/sie zur Verfügung. Diese Frist gilt nicht für versteckte Fehler, deren Auftreten erst später erkennbar wird.

Wenn die Reklamationsfrist verstrichen ist und keinerlei Reklamation durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin erfolgte, liegt eine ordnungsgemäße Leistung des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin vor.

Die Haftung für Mängelfolgeschäden durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin wird ausgeschlossen, es sei denn, den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin oder seinen/ihren ErfüllungsgehilfInnen trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

 

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG:

Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde.

Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung sind beschränkt auf den Ersatz des voraussehbaren Schadens und der Höhe des Auftragswertes, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde.

Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im selben Umfang für die Erfüllungs- und BesorgungsgehilfInnen des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin.

 

GERICHTSSTANDVEREINBARUNG:

Für alle Streitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber/in und Auftragnehmer/in ist das Bezirksgericht  zuständig.