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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gestaltungsbereich

  1. Die Leistungen, Lieferungen und Angebote des Auftragnehmers/der Auftrag-nehmerin erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin sie schriftliche bestätigt.
  3. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.

1.Montage: Grundsätzlich gelten zu liefernde Erzeugnisse als ohne Montage bestellt. Verlangte Mehrarbeit, Überstunden, Nachtstunden und andere betrieb-liche Mehrkosten sind nach kollektivvertraglichem oder gesetzlichem Zuschlag separat zu bezahlen.

2.Preis und Mahnwesen: Nach Auftragserfüllung durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin wird die Rechnung an den Auftraggeber/die Auftraggeberin gestellt. Das Zahlungsziel beträgt grundsätzlich 14 Tage. Bei nicht fristgerechter Bezahlung werden Mahnungen an den Auftraggeber/die Auftraggeberin geschickt. Bei der ersten Mahnung wird ein Zahlungsziel von weiteren 14 Tagen gestellt und keine Mahngebühr verrechnet. Bei der zweiten Mahnung wird wiederum die Zahlungsfrist um 14 Tage erstreckt und eine Mahngebühr von € 5,00 in Rechnung gestellt.
Sollte immer noch keine Zahlung auf dem bekannt gegebenen Konto des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin eingelangt sein, wird die Angelegenheit der internen Rechtsabteilung und in weiterer Folge dem Rechtsvertreter des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin übergeben.

3. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber/ die Auftraggeberin bleibt die Ware im Eigentum des Auftragnehmers

4. Ausführung und Transport: Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin führt die Aufträge mit der gebotenen Sorgfalt aus.
Für Schäden, an denen den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin kein Ver-schulden trifft, wird von vornherein die Haftung ausgeschlossen.
Für die Kosten von Transportschäden durch Post, Bahn oder Spedition wird keinerlei Haftung vom Auftragnehmer/von der Auftragnehmerin übernommen.
Die Gefahr geht somit auf den Auftraggeber/die Auftraggeberin über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben wurde oder zwecks Versendung die Geschäftsräumlichkeiten des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin verlassen hat

5. Reklamation: Der Auftraggeber/die Auftraggeberin hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Leistung auf jeden Fall bei Übergabe zu überprüfen. Ausgenommen sind versteckte Fehler, deren Auftreten erst später erkennbar wird.
Wenn unmittelbar nach der Übergabe keinerlei Reklamation durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin erfolgte, liegt eine ordnungsgemäße Leistung des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin vor.
Die Haftung für Mängelfolgeschäden durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin wird ausgeschlossen, es sei denn, den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin oder seinen Erfüllungsgehilfen trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

6.Haftungsbeschränkung: Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung sind beschränkt auf den Ersatz des voraussehbaren Schadens und der Höhe des Auftragswertes, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahr-lässiges Handeln verursacht wurde.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im selben Umfang für die Erfüllungs- und BesorgungsgehilfInnen des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin

7. Gerichtsstandvereinbarung: Für alle Streitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis zwischen AuftraggeberIn und AuftragnehmerIn ist das Bezirksgericht Linz zuständig.