Allgemeine Geschäftsbedingungen ATZ Druckwerkstatt
Eine Einrichtung der pro mente Oberösterreich, ZVR 811735276
1) Geltungsbereich:
a) Die Leistungen, Lieferungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
b) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt.
c) Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.
2) Preis und Mahnwesen:
Nach Auftragserfüllung durch den Auftragnehmer wird die Rechnung an den Auftraggeber gestellt. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen fällig. Bei Mahnungen werden Spesen von € 12,– + € 4,- pro
Halbjahr für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses sowie Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem EURIBOR verrechnet. Sollte immer noch keine Zahlung auf dem bekanntgegebenen Konto des
Auftragnehmers eingelangt sein, wird die Angelegenheit der internen Rechtsabteilung und in weiterer Folge dem Rechtsvertreter des Auftragnehmers übergeben.
3) Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber bleibt die Ware im Eigentum des Auftragnehmers.
4) Ausführung und Transport:
Der Auftragnehmer führt die Aufträge mit der gebotenen Sorgfalt aus. Für Schäden, an denen den Auftragnehmer kein Verschulden trifft, wie insbesondere Schäden, welche durch vom Auftraggeber
beigestelltem Material minderer Qualität, sofern diese nicht vom Auftragnehmer als offensichtlich dafür untauglich erkannt wird, verursacht werden, wird von vornherein die Haftung ausgeschlossen.
Für die Kosten von Transportschäden durch Post, Bahn oder Spedition wird keinerlei Haftung vom Auftragnehmer übernommen. Die Gefahr geht somit auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die
den Transport durchführende Person übergeben wurde oder zwecks Versendung die Geschäftsräumlichkeiten des Auftragnehmers verlassen hat.
5) Reklamation:
Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Leistung auf jeden Fall zu überprüfen. Für Reklamationen steht dem Auftraggeber eine Frist von maximal 4 Tagen nach Übergabe an ihn zur
Verfügung. Diese Frist gilt nicht für versteckte Fehler, deren Auftreten erst später erkennbar wird. Wenn die Reklamationsfrist verstrichen ist und keinerlei Reklamation durch den Auftraggeber
erfolgte, liegt eine ordnungsgemäße Leistung des Auftragnehmers vor.
Beigestellte Ausdrucke werden nicht als farbverbindlich gewertet und dienen nur den Kontrollzwecken zur Druckfreigabe durch den Auftragsbesteller. Nur von druckreifen Daten erstellte Proofs auf
Originalpapier (Auflagenpapier) gelten als farbverbindlich. Die Proofkosten werden extra verrechnet.
Bei beigestellten druckreifen Daten übernehmen wir keine Haftung für die dadurch verursachte Verminderung der Druckqualität (Farbabweichungen, Textfehler, Umbruchfehler, Tonwertschiebungen). Bei
derartigen Fehlern werden keine Reklamationsansprüche geltend gemacht. Wenn nachgewiesen werden kann, dass der Fehler in der Datei liegt, werden bei Reklamationen entstandene Material- und
Druckkosten, Versandspesen, Postgebühren zusätzlich an den Auftragsbesteller verrechnet und gelten in keinem Fall als Reklamation.
6) Eigentumsrecht:
Die von dem Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, Arbeitsbehelfe und Zwischenerzeugnisse, insbesondere Schriftsätze, Datenträger, Druckplatten,
Klischees, Stanzformen, und andere für den Produktionsprozess erforderliche Behelfe (Druckvorrichtungen) sowie die bearbeiteten Daten bleiben das Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht
ausgeliefert, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat bzw. sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Auch eine Ausfolgung zur Nutzung erfolgt nicht. Dies gilt auch
für die Arbeitsbehelfe (Druckvorrichtungen) und Daten, welche im Auftrag des zur Lieferung verpflichteten Auftrag-nehmers von einem anderen Unternehmen hergestellt wurden. Die Haftung für
Mängelfolgeschäden durch den Auftragnehmer wird ausgeschlossen, es sei denn, den Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
7) Terminzusagen:
Verbindliche Terminzusagen können erst erfolgen, wenn druckreife Daten beigestellt wurden. Bei erforderlicher Nachkorrektur durch unsere Druckerei oder bei nachträglichen Änderungswünschen wird
ein Zuschlag von € 60,-/Std.verrechnet. Mehr- oder Minderlieferung von 5% sind zu tolerieren.
8) Archivierung der Druckunterlagen:
Daten werden nach erfolgtem Auftrag maximal drei Monate nach Auftragsabschluß archiviert und anschließend ausgeschieden. Druckplatten werden nicht archiviert. Sondervereinbarungen müssen
schriftlich erfolgen.
9) Haftungsbeschränkung:
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung
sind beschränkt auf den Ersatz des voraussehbaren Schadens und der Höhe des Auftragswertes, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im selben Umfang für die Erfüllungs-und Besorgungsgehilfen des Auftragnehmers.
10) Gerichtsstandvereinbarung:
Für alle Streitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist das Bezirksgericht LINZ zuständig.
Beigestellte Ausdrucke werden nicht als farbverbindlich gewertet und dienen nur den Kontrollzwecken zur Druckfreigabe durch den Auftragsbesteller. Nur von druckreifen Daten erstellte Proofs auf
Originalpapier (Auflagenpapier) gelten als farbverbindlich. Die Proofkosten werden extra verrechnet.
Für beigestellte druckreife Daten übernehmen wir keine Haftung für die dadurch verursachte Verminderung der Druckqualität (Farbabweichungen, Textfehler, Umbruchfehler, Tonwertschiebungen). Bei
derartigen Fehlern werden keine Reklamationsansprüche geltend gemacht.
Wenn nachgewiesen werden kann, dass der Fehler in der Datei liegt, werden bei Reklamationen entstandene Material und Druckkosten, Versandspesen, Postgebühren zusätzlich an den Auftragsbesteller
verrechnet und gelten in keinem Fall als Reklamation.
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